Die drei Prüfungen werden im Gespräch beim Händler in einem Atemzug genannt, und dadurch klingen sie gleich verbindlich. Sie sind es nicht — sie funktionieren sogar entgegengesetzt:
Bei den Pflichtprüfungen passiert bei Versäumnis wenig. Die Gasprüfung zu überziehen kostet 15 bis 60 Euro Bußgeld, und man kann sie jederzeit nachholen. Danach ist der Fall erledigt.
Bei der Dichtigkeitsprüfung, die keine Pflicht ist, passiert bei Versäumnis das Gegenteil: kein Bußgeld, keine Kontrolle, keine Nachricht — und die Garantie ist trotzdem weg. Nachholen hilft nicht mehr, das Fenster war der Termin.
Merksatz: Die Prüfungen, bei denen der Staat zusieht, kann man nachholen. Die, bei der niemand zusieht, nicht.
| Zulässige Gesamtmasse | Takt | Woran man denken muss |
|---|---|---|
| bis 3,5 t | 36 Monate, danach 24 | Die ersten drei Jahre nur beim Neufahrzeug. Wer gebraucht kauft, ist meist schon im Zwei-Jahres-Takt |
| über 3,5 bis 7,5 t | 24 Monate, ab Jahr 7 jährlich | Der Wechsel nach 72 Monaten wird oft übersehen — plötzlich ist es jedes Jahr |
| über 7,5 t | jährlich | Von Anfang an, ohne Übergangszeit |
Fundstelle: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Anlage VIII Nummer 2.1.6 (abgerufen 02.09.2026).
Gezählt wird ab der letzten bestandenen Prüfung, nicht ab der Zulassung und nicht ab der Hauptuntersuchung. Die Frist endet mit Ablauf des 24. Monats. Geprüft wird außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen an der Gasanlage.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Seit wann Pflicht? | 19. Juni 2025 |
| Was kostet sie? | 40 bis 80 € |
| Wie lange dauert sie? | 20 bis 45 Minuten |
| Wer darf prüfen? | nach G 607 zugelassen |
| Bußgeld, 2–4 Monate über der Frist | 15 € |
| Bußgeld, 4–8 Monate | 25 € |
| Bußgeld, über 8 Monate | 60 € |
Prüfen dürfen TÜV, DEKRA, GTÜ sowie Fachhändler und Werkstätten mit entsprechender Schulung. Die Gasprüfung findet unabhängig von der Hauptuntersuchung statt und muss getrennt beauftragt werden — auch wenn viele Prüfstellen beides an einem Termin erledigen, wenn man vorher danach fragt.
Fundstelle: § 60 StVZO für Frist und Regelwerk (abgerufen 02.09.2026); Stichtag, Kosten, Dauer und Bußgeldhöhen nach ADAC und promobil (beide abgerufen 02.09.2026).
Wer mit dem Wohnwagen 100 statt 80 fahren will, braucht dafür eine Genehmigung — und die hängt unter anderem am Reifenalter. Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre sein, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, und mindestens die Geschwindigkeitskategorie L tragen.
Das ist keine Prüfung, sondern eine Bedingung — und sie läuft still ab. Niemand meldet sich, wenn die Reifen sechs werden. Ab dann gilt wieder 80, auch wenn die Plakette noch klebt. Für Wohnmobile gilt das nicht, sie sind keine Anhänger.
Fundstelle: § 3 der Neunten Ausnahmeverordnung zur StVO (abgerufen 02.09.2026).
Für die jährliche Dichtigkeitsprüfung gibt es kein Gesetz. Niemand kontrolliert sie, es gibt kein Bußgeld, und man darf ohne sie fahren. Wer sie als Vorschrift verkauft, sagt die Unwahrheit.
Trotzdem ist sie der Termin, dessen Versäumnis am meisten kostet. Der Grund ist die Dichtheitsgarantie, die die Hersteller freiwillig auf den Aufbau geben — üblich sind fünf bis sechs Jahre, teilweise bis zu zehn. Diese Garantie hat eine Bedingung, und die lautet fast überall: einmal im Jahr zur Dichtigkeitsprüfung, in einem vom Hersteller autorisierten Betrieb.
Wer den Termin über die eingeräumte Frist hinaus verstreichen lässt, verliert die künftigen Ansprüche. Zieht danach Wasser von außen in den Aufbau, zahlt man die Reparatur selbst. Ein durchfeuchteter Aufbau ist keine kleine Rechnung, und der Schaden zeigt sich oft erst, wenn er groß ist.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wie oft? | jährlich |
| Was kostet sie? | 60 bis 200 € |
| Wo? | autorisierter Fachbetrieb |
| Wie lange gilt die Garantie? | meist 5–6 Jahre |
Der eine Satz, den man nachschlagen muss: Wie viel Spielraum man um den Jahrestag hat, ist von Hersteller zu Hersteller verschieden — die Angaben reichen von wenigen Wochen bis zu einem halben Jahr. Verbindlich sind allein deine Garantiebedingungen, die beim Fahrzeug liegen. Wer sie nicht findet, fragt beim Händler danach, bevor der Jahrestag da ist, nicht danach.
Und: Die Garantie greift nur bei Wasser, das von außen eindringt. Ein undichter Wassertank oder eine geplatzte Leitung im Innenraum ist etwas anderes.
Fundstelle: PiNCAMP by ADAC, Ratgeber Dichtigkeitsprüfung (abgerufen 02.09.2026). Für den eigenen Fall gelten die Garantiebedingungen des Herstellers, nicht diese Seite.
Schlauch und Druckregler an der Gasanlage werden nicht auf Verschleiß beurteilt, sondern nach Alter getauscht: spätestens zehn Jahre nach dem Herstellungsdatum. Maßgeblich ist das aufgedruckte Herstellungsdatum, nicht der Tag des Einbaus — ein Teil kann schon zwei Jahre im Regal gelegen haben.
Das ist der Punkt, an dem eine Gasprüfung reihenweise scheitert, obwohl an der Anlage nichts kaputt ist. Und die Frist läuft weiter, auch wenn das Fahrzeug den Winter über steht.
Diese Vorgabe steht im Regelwerk DVGW G 607, das nicht frei einsehbar ist. Wiedergegeben nach übereinstimmenden Angaben von Anlagenherstellern und Prüfbetrieben, unter anderem GOK und Gasprofi (beide abgerufen 02.09.2026). Nicht selbst am Gesetzestext geprüft.
Beim Zubehörhändler klingt vieles nach Pflicht, was keine ist. In Deutschland gehören für das privat genutzte Wohnmobil nicht zur vorgeschriebenen Ausstattung:
Im Ausland ist das anders. Mehrere europäische Länder verlangen einen Feuerlöscher an Bord, teils erst ab 3,5 Tonnen. Wer über die Grenze fährt, sieht für sein Reiseland nach — hier steht dazu bewusst keine Länderliste, weil sich solche Vorschriften ändern und eine veraltete Liste schlimmer ist als keine.
Fundstelle: promobil zur Feuerlöscher-Pflicht in Europa (abgerufen 02.09.2026).
Damit niemand diese Seite für vollständig hält. Nicht aufgenommen wurde, was sich nicht belegen ließ oder nicht für alle gilt:
Diese Seite beschreibt Fristen, sie legt sie nicht aus, und sie ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel gilt der Gesetzestext, an dem hier verlinkt ist — und für alles Freiwillige gilt das, was beim eigenen Fahrzeug in den Garantiebedingungen steht.
Ja. Seit dem 19. Juni 2025 verlangt § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Fahrzeuge mit Flüssiggasanlage eine wiederkehrende Prüfung im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung. Gezählt wird ab der letzten bestandenen Prüfung, nicht ab der Zulassung. Prüfen darf nur, wer nach dem Regelwerk DVGW G 607 dafür zugelassen ist.
Nein. Es gibt dafür kein Gesetz und kein Bußgeld. Sie ist eine Bedingung der freiwilligen Dichtheitsgarantie, die die Hersteller auf den Aufbau geben – üblich sind fünf bis sechs Jahre, teilweise bis zu zehn. Wer die jährliche Prüfung über die vom Hersteller eingeräumte Frist hinaus auslässt, verliert die künftigen Ansprüche aus dieser Garantie. Ab dann zahlt man einen Wasserschaden im Aufbau selbst.
Das hängt am zulässigen Gesamtgewicht. Bis 3,5 Tonnen: die erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Über 3,5 bis 7,5 Tonnen: in den ersten 72 Monaten alle 24 Monate, danach jedes Jahr. Über 7,5 Tonnen: von Anfang an jedes Jahr. Das steht in Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Nummer 2.1.6.
Es sind zwei getrennte Prüfungen mit zwei getrennten Fristen, die nach ein paar Jahren fast nie mehr zusammenfallen. Viele Prüfstellen erledigen beides beim selben Termin, wenn man es vorher sagt – rechtlich bleiben es aber zwei Prüfungen, und die Gasprüfung läuft nicht deshalb länger, weil die Hauptuntersuchung frisch ist.
In Deutschland gehört ein Feuerlöscher bei privat genutzten Wohnmobilen nicht zur vorgeschriebenen Ausstattung. Empfohlen wird er trotzdem allgemein. Im Ausland sieht es anders aus: In mehreren europäischen Ländern gibt es eine Mitführpflicht, teils erst ab 3,5 Tonnen. Wer über die Grenze fährt, prüft das für sein Reiseland.
Diese Seite beantwortet die Frage einmal. Das Problem ist aber nicht, die Fristen einmal zu kennen — es ist, sie in zwei Jahren noch zu kennen.
Die drei Fristen laufen unterschiedlich lang und geraten deshalb sofort auseinander: Hauptuntersuchung alle zwei Jahre, Gasprüfung alle zwei Jahre ab einem anderen Tag, Dichtigkeitsprüfung jedes Jahr. Nach der zweiten Runde fällt kein Termin mehr mit einem anderen zusammen. Die Hauptuntersuchung steht wenigstens als Plakette am Kennzeichen. Die Gasprüfung steht auf einem Aufkleber, den man suchen muss. Und die Dichtigkeitsprüfung steht nirgends — sie ist die wichtigste und die einzige, an die überhaupt nichts erinnert.
Genau dafür ist Womolo gebaut: ein Wartungsbuch fürs Wohnmobil, in dem alle drei Fristen mit ihrem Fälligkeitsdatum nebeneinander stehen und farbig anzeigen, wie nah sie sind. Jede erledigte Prüfung setzt den nächsten Termin selbst. Läuft im Browser und lässt sich auf iPhone und Android auf den Startbildschirm legen, ohne App Store. Kostet nichts.
Wenn du nur eine Sache mitnimmst: Trag die drei Daten ein — wann die Hauptuntersuchung abläuft, wann die Gasprüfung abläuft, wann die Dichtigkeitsprüfung zuletzt war. Das dauert zwei Minuten, und danach musst du es nicht mehr im Kopf behalten. Ob in Womolo oder im Kalender, ist zweitrangig.
Und wenn du irgendwann verkaufst: Die Prüfnachweise sind genau das, wonach ein Käufer als Erstes fragt — mehr dazu auf Wohnmobil verkaufen: welche Papiere der Käufer sehen will.
Dann schreib an admin@womolo.app. Fristen ändern sich — die zur Gasprüfung hat sich zuletzt 2025 geändert. Diese Seite lebt davon, dass Leute Bescheid sagen.